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Inklusion

Förderung in der Astrid-Lindgren-Schule

Bei uns in der Schule werden Kinder unterrichtet, die den Förderbedarf geistige Entwicklung haben und manche noch zusätzlich weitere Förderbedarfe, z.B. Hören.

Förderbedarf

Dieser Förderbedarf wird von unseren KollegInnen festgestellt, indem sie Kinder im Kindergarten oder in einer anderen Schule (z.B. einer Grundschule) besuchen, im Unterricht oder beim Spielen anschauen und ein wenig mit ihnen arbeiten. Außerdem gehört immer ein ausführliches Gespräch mit den Eltern zu diesem Verfahren.

Angeregt wird dieser Prozess entweder von den ErziehrInnen im Kindergarten, von den LehrerInnen der anderen Schule oder auch von den Eltern. Diese werden aber in jedem Fall an dieser Entscheidung beteiligt.

Am Ende dieses "Verfahrens zur Festellung eines sonderpädagigischen Unterstützungsbedarfes" kommen alle Beteiligten in einer Förderkommission zusammen.

 

Förderkommission

Zur Förderkommission kommen die Eltern, die LehrerInnen, die ein Kind überprüft haben, die Schulleitung und, falls es sich schon um ein Schulkind handelt, auch die bisherigen LehrerInnen. Alle gemeinsam überlegen, wo in Zukunft der Ort für die beste schulische Förderung eines Kindes ist.

Alle Beteiligten tauschen sich aus und letztentlich entscheiden die Eltern, ob ihr Kind diese Förderung bei uns in der Astrid-Lindgren-Schule erhält oder inklusiv in einer anderen Schule (z.B. eine Grund- oder Hauptschule oder eine IGS).

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass an einer allgemeinbildenden Schule, die keine Förderschule ist, z.B. eine Grund-, oder Hauptschule, eine Realschule oder eine IGS, SchülerInnen mit und ohne Förderbedarf gemeinsam in Klassen unterrichtet werden.

Die SchülerInnen, bei denen im Festellungsverfahren (s.o.) ein Förderbedarf festgestellt wurde, haben dabei im Unterricht andere Ziele und anderes Unterrichtsmaterial, als die SchülerInnen ohne einen Förderbedarf. Z.B. schreiben sie auch keine Arbeiten. Sie erhalten am Ende ihrer Schulzeit auch nicht den Abschluss der Schule, die sie inklusiv besuchen.

Zur besonderen Unterstuützung beim Lernen erhalten sie zusätzliche Förderstunden, in denen eine Lehrerin oder ein Lehrer von der Astrid-Lindgren-Schule oder einer anderen Förderschule zu ihnen in die Schule kommt und dort mit ihnen arbeitet.

Im Normalfall erhalten Kinder mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung fünf solcher Förderstunden.

Im Laufe der Schulzeit ist es beim Schuljahreswechsel immer möglich, von einer inklusiven Beschulung an die Förderschule zu wechseln und ebenso umgekehrt.

Wo ist der beste Ort für die Förderung???

Das ist die entscheidende Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt, sondern die bei jedem einzelnen Kind neu überlegt werden muss. Dafür ist in der Förderkommission die Gelegenheit, denn dort kommen viele Beteiligte zusammen, die das Für und Wider der beiden Möglichkeitenbeleuchten können:

1. Besuch der Förderschule

2. inklusiver Besuch einer anderen Schule

Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei den Eltern.

Folgende Fragen und Überlegungen können bei der Entscheidung eine Rolle spielen:

  • Welche unterschiedlichen Schulen kommen in Frage?

  • Wie lang ist der Schulweg zu den unterschiedlichen Schulen?

  • Wie groß ist die Klasse, in die mein Kind gehen wird?

  • Hat die Schule bereits Erfahrungen mit Kindern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung?

  • Wie sind die Schulen ausgestattet?

  • Wie selbständig arbeitet mein Kind?

  • Benötigt mein Kind therapeutische Angebote und wenn, wo gibt es die?

  • Von welchen MitschülerInnen könnte mein Kind profitieren?

  • Sind es Ganz- oder Halbtagsschulen und wie kann ich die Schulzeit mit meiner Arbeitszeit vereinbaren?

  • . . .

Unsere Aufgabe ist es, Eltern bei dieser sicherlich schwierigen Entscheidung, bestmöglich zu beraten und die unterschiedlichen Möglichkeiten gemeinsam zu prüfen, um für jedes Kind den richtigen Ort der Beschulung zu finden.

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Wo kann ich mich noch informieren?

Die Landesschulbehörde Niedersachsen hat wichtige Informationen zur Inklusion in folgenden Broschüren zusammen gefasst:

 

 

Wo kann ich mich noch zusätzlich beraten lassen?

In Peine gibt es das RZI (Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule). Dort können sich Eltern, LehrerInnen, Schulleitungen und Schulträger beraten lassen, um die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung gelingen zu lassen.

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